SUISA Urheber- / Schutzrechte

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Brauche ich die Erlaubnis der SUISA, um Tonträger herstellen zu lassen?

Ja. Wenn Sie musikalische Werke aufnehmen (lassen) wollen, die urheberrechtlich (noch) geschützt sind, müssen Sie die Zustimmung des Urhebers oder der Urheber einholen. In der Schweiz und in Liechtenstein sind musikalische Werke bis 70 Jahre nach dem Tod ihres Urhebers geschützt.

Fast alle in- und ausländischen Urheber haben die Verwaltung ihrer Urheberrechte in der Schweiz und in Liechtenstein der SUISA abgetreten. Diese erteilt im Auftrag des Urhebers die Erlaubnis, ein Werk aufzunehmen, und verlangt dafür eine Urheberrechtsentschädigung, die sie weiter leitet. Darum müssen Sie immer die SUISA informieren, wenn Sie Tonträger herstellen (lassen) wollen.

Was muss ich tun, wenn ich einen Tonträger herstellen lassen will?

Laden Sie das «Gesuch um Bewilligung zur Aufnahme von Musik auf Tonträger» herunter und schicken Sie das ausgefüllte Formular an die SUISA. Bitte beachten Sie, dass das Formular spätestens zehn Tage vor der Aufnahme bei der SUISA eintreffen muss. Die SUISA erteilt daraufhin dem Presswerk die Erlaubnis, den Tonträger herzustellen. Ohne Erlaubnis darf das Presswerk nichts machen.

Unten können Sie das Anmeldungformular herunter zu laden.

Wie viel kostet die Lizenz?

Generell kann man von 10% des CD-Verkaufspreises ausgehen bei maximal 20 Tracks pro CD.

Stücke, welche keine Lizenzgebür benötigen, reduzieren die Abgabe per Anteil in %.

Werke, z.B. von J.S. Bach, sind nicht von Lizenzabgaben betroffen, weil der Komponist mehr als 70 Jahre tot ist.

Laden Sie unten das Tarif-Blatt herunter, das die Abgaben regelt.

Beim Duplizieren und Brennen von Tonträgern muss unbedingt sichergestellt werden, dass Urheberrechte und verwandte Schutzrechte eingehalten werden. Zu den verwandten Schutzrechten gehört das Exklusivrecht des Tonträgerherstellers (Sie, der Auftraggeber) an den von ihm hergestellten Tonträger und das der Interpreten und Produzenten an den auf dem Tonträger enthaltenen Musikdarbietungen.
Für die Urheberrechte zuständig:

SUISA Zürich

Bellariastrasse 82

Postfach 782

8038 Zürich

Tel. 044-485 66 66

Fax 044-482 43 33


Hinweis zum Duplizieren von Daten und Software

Für das Duplizieren / Brennen von Daten- und Musik-CDs setzt Createc voraus, dass der Auftraggeber die Bewilligung des Urhebers besitzt.Für alle entstehenden Uneinigkeiten oder Schadenersatzansprüche durch das Kopieren und Brennen ist der Auftraggeber verantwortlich. Durch die Erteilung des Kopier-/Brenn-Auftrages anerkennt der Auftraggeber diese Lieferbedingungen und die Urheberrechte.

Sie möchten einen eigenen Film oder ein eigenes Video mit urheberrechtlich geschützter Musik auf Ihrer Website oder auf Social-Media-Plattformen veröffentlichen? Hier gilt es einige Punkte zu beachten, damit Sie die Musik verwenden dürfen.

Erfahren Sie mehr direkt bei SUISA mit diesem Direktlink.


Wenn Sie einen Film oder ein Video herstellen, benötigen Sie eine Lizenz, um die Musik in Ihrer Produktion vervielfältigen zu dürfen. Diese Lizenz gemäss Tarif VN erhalten Sie von der SUISA. Hierbei hängt es davon ab, um welche Art Film oder Video es sich handelt und für welche Zwecke es veröffentlicht wird.

Folgende Situation trifft vermutlich oft zu:

Ein einzelnes Video (Image-, Kunst-, Kurz- oder Erklärfilm), das mit einem Produktionsbudget von weniger als 2‘500.- CHF produziert wurde und über einen längeren Zeitraum kostenlos auf Ihrer Website zugänglich gemacht werden soll, können Sie bei der SUISA zu einer Pauschale von CHF 150 lizenzieren.

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Hier geht es zum Anmeldeformular.

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